SRF Einstein – WLAN-Belastung

Die Sendung „Einstein“ des Schweizer Fernsehens hat sich mit dem Thema Strahlenbelastung durch WLAN beschäftigt und ist zu erstaunlichen Ergebnissen gekommen. Ein Beispiel betrifft die „Flade“-Sekundarschule in St.Gallen. Nach wie vor polarisiert die Frage der Strahlenbelastung durch Funknetze. Gemeinden, Firmen aber auch Schulen implementieren solche Netze flächendeckend. Dabei stellen sich technische Herausforderungen wie die Verwaltung solch komplexer Netze. Sollen einfach Accesspoints aufgehängt werden, Cluster installiert oder gemanagte Netze aufgebaut werden? Wie viele Accesspoints (Funk-Stationen) braucht es, wie stark müssen sie sein? Sollen sie den Benutzer automatisch „weiterreichen“, also quasi miteinander sprechen, die vorhandene Bandbreite optimal nutzen, die Sicherheit zentralisiert anbieten? Diese technischen Aufgaben sind mittlerweile gut zu lösen, die Umsetzungen sind skalierbar, können also auf kleine, mittlere und grosse Netze angepasst werden. Eine Auseinandersetzung bleibt, eine sehr kontroverse; die Belastung durch Funkstrahlung. Die aktuellen Daten zeigen, dass bei intelligenter Steuerung und Verwaltung dieser Netzwerke eine Belastung erreicht werden kann, welche dutzendfach schwächer ist als Handystrahlung. Medizinisch ist immer noch nicht klar nachgewiesen, welche Beeinträchtigungen durch diese Netze entstehen. Und eine Argumentation bleibt; die bereits vorhandene Belastung durch alle möglichen Funkstrahlungen soll nicht noch stärker erhöht werden. Diese Auseinandersetzung wird wohl noch längere Zeit eine Frage des Standpunktes und der Interpretation von Studien und technischen Informationen bleiben – die abschliessende „Wahrheit“ fehlt noch. Das Team von „Einstein“ hat sich einmal ganz pragmatisch und ohne Interpretation auf den Weg gemacht, die Strahlenbelastung an verschiedenen Orten gemessen und mit den aktuellen Richtwerten verglichen. Der Beitrag unten zeigt die Ergebnisse....

Datenschutzempfehlungen der SFIB

Die Weitergabe von Daten von Schülerinnen und Schülern an Webservice-Anbieter ist immer etwas heikel. Die SFIB (Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen) hat deshalb eine Handreichung zum Thema unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen herausgegeben. Datenschutzrechtliche Bestimmungen für die Weitergabe von Schülerdaten an Webservice-Anbieter   In diesem Zusammenhang wurden auch die Vereinbarungen mit Microsoft erneuert. Das sogenannte „Education Alliance Agreement“ ermöglicht es Schulen, Produkte von Microsoft günstiger zu beziehen. Die kritisierten Nutzungsbedingungen wurden von Microsoft den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst, was die Erneuerung der Bildungspartnerschaft ermöglichte. Pressemitteilung...

Öffentlich Beschaffen ist keine Hexerei....

Das Gesetz und die Verordnungen für das öffentliche Beschaffungswesen regeln auch die Abläufe und Rahmenbedingungen für die Vergabe von Aufträgen im Schulbereich. Dabei ist insbesondere die Regelung der Grenzwerte entscheidend. Für Bau- und Dienstleistungsaufträge gelten folgende Beträge und Verfahrensarten: Bis Fr. 150’000.- kann das „freihändige Verfahren“ angewendet werden. Zwischen Fr. 150’00.- und Fr. 250’000.- kommt das „Einladungsverfahren“ zur Anwendung über Fr. 250’000.- muss eine „offene Ausschreibung“ durchgeführt werden. Diese Verfahren sind zwingend und können nicht einfach umgangen werden. Diese Grenzwerte können nicht umgangen werden, weil man eine Beschaffung etappiert oder statt des Kaufes ein Leasing wählt. Entscheidend für das Verfahren ist immer die gesamte Projektsumme. Eine Etappierung ohne den Zweck, das Verfahren zu beeinflussen, ist legitim. Das könnte beispielsweise sein, dass verschiedene Standorte nicht gemeinsam sondern nacheinander ausgerüstet werden. Oder die Serverinfrastruktur kann noch ein oder zwei Jahre länger genutzt werden. Freihändig oder Einladungsverfahren? Solange der Auftragswert unter Fr. 150’000.- liegt, kann dieser direkt vergeben werden. Es müssen also keine Konkurrenzangebote eingeholt werden. Zudem gibt es beim freihändigen Verfahren keine Rekursmöglichkeit. Schulbürgerinnen und Schulbürger erwarten aber, dass ihr Geld möglichst effizient investiert wird. Deshalb holen Schulen fast immer mehrere Angebote ein. Das ist in Ordnung und bedeutet nicht, dass deswegen das höhere Verfahren angewendet werden muss. Wichtig ist, die Anbieter darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um ein freihändiges Verfahren handelt. Für viele Schulen ist die Investitionssumme im IT-Bereich schnell beim Einladungsverfahren. Das bedeutet, dass mindestens 3 verschiedene Angebote eingeholt werden müssen. Der Auftraggeber bestimmt aber, wen er einladen will. Es gibt kein Recht auf die Angebotserstellung. Kommen der Anfrage weniger als 3 Anbieter nach, so kann das Verfahren trotzdem durchgeführt werden. Wichtig ist auch hier, das Verfahren transparent zu machen. Das Einladungsverfahren kennt eine zehntägige Einsprachefrist nach der Vergabe des Auftrages. Die...

WLAN in der Schule – managen!

In einigen Schulen ist die Frage, ob WLAN genutzt werden soll, delikat. Insbesondere die permanente Strahlung wird immer wieder diskutiert. Da es häufig eine Art „Glaubensfrage“ ist, wird die Diskussion auf der Sachebene schwierig.Aus technischer Sicht gibt es mittlerweile Erkenntnisse und Möglichkeiten, den Einsatz von Funknetzen sachlicher zu beurteilen. So finden sich Erkenntnisse von Untersuchungen auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG: Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Sämtliche Strahlungswerte – auch sehr alter WLAN-Standards – liegen um das Vier- bis Dreissigfache unter dem von der ICNIRP empfohlenen Richtwert von 2W/kg. Die hochfrequente Strahlung von WLAN-Accespoints (APs) ist zu schwach, um durch Absorption des Körpers Temperaturerhöhungen und damit Gesundheitsschädigungen zu verursachen. Langzeit- und nicht-thermische Auswirkungen sind zurzeit ungenügend erforscht, momentan kann keine gesundheitliche Beeinträchtigung abgeleitet werden. Bestimmte WLAN-Geräte (WLAN-Karte im PC, Handys und PDAs) können bei körpernahem Einsatz Strahlungsexpositionen verursachen. Deren Auswirkungen werden in verschiedenen internationalen Forschungsanstrengungen untersucht. WLAN-APs und WLAN-Karten strahlen 70 mal weniger stark als ein Handy. Wie sollen sich Schulen verhalten? Grundsätzlich sollten aktuelle WLAN-Komponenten eingesetzt werden (g- oder n-Standard), da sie leistungsoptimiert sind. In herkömmlichen Netzen können Möglichkeiten geschaffen werden, um die APs ein- und ausschalten zu können. Für Schulen empfehlen wir die Ausmessung der Räumlichkeiten (Site Survey) und den Einsatz gemanagter Netzwerke. Gemanagte WLAN-Netzwerke sind zwar teurer als einzelne APS. Durch eine Optimierung des Datenverkehrs braucht es üblicherweise aber weniger Accesspoints. Zudem sind die Geräte in gemanagten Netzen quasi im Ruhezustand und fahren die Leistung erst hoch, wenn wirklich Geräte auf das Netz zugreifen. Ein weiterer Vorteil; die vorhandene Bandbreite wird durch einen Lastenausgleich optimaler ausgenutzt. Der Einsatz mobiler APs ist weniger empfehlenswert, da sie näher beim Körper sind (Laptopwagen…). Wenn diese Hinweise beachtet werden, kann der Einsatz von WLAN in Schulen vertreten werden. Wenn über den Einsatz von WLAN...

ICT-Konzepte ohne Verfallsdatum?

Die Fachtagung zu diesem Thema findet am 29. August 2012 in Bern statt und das Eröffnungsreferat wird vom neuen Fachverantwortlichen Medienbildung der PHTG Prof. Dr. phil. Thomas Merz gehalten. Im einleitenden Text der Einladung schreiben die Veranstalter: „Die Integration von ICT in den Unterricht hat im Laufe der Zeit verschiedene Etappen durchlaufen. Diese Entwicklung wurde von einer kritischen Hinterfragung der Vorgehensweise begleitet. Dabei ist es für eine erfolgreiche Integration von ICT in den Unterricht vor allem entscheidend, ein nachhaltiges ICT- und Medienkonzept zu erarbeiten. Diese Konzepte nehmen aktuelle Bedürfnisse, Anforderungen sowie Gegebenheiten auf und übersetzen sie in schriftlich festgehaltene Richtlinien, Massnahmen und Zielsetzungen. Gleichzeitig entwickeln sich die technischen Möglichkeiten wie auch die gelebte Medienpraxis der Lernenden und Lehrpersonen laufend weiter. Wie kann dieser Spagat zwischen schriftlich festgehaltenen Konzepten und den sich laufend entwickelnden technischen und gesellschaftlichen Änderungen gelingen? Oder sind Konzepte per se mit einem Verfalldatum versehen? Die Hauptreferate und Workshops entnehmen dieser Fragestellung einzelne Elemente und diskutieren sie mit Ihnen als Fachperson.“ Einige Plätze sind noch frei und weitere Informationen können hier eingesehen werden. Zur Anmeldung führt folgender...

Mobiles Lernen an Schulen

 Smartphones bieten für Schulen eine neue Herausforderung mit ihrem Umgang. Konnte bei einfachen Handys die Entscheidung zu einem Verbot auf den fehlenden Bezug zum schulischen Einsatz noch einigermassen begründet werden, so sind Smartphones mit ihren erweiterten Funktionen und der Möglichkeit einer permanenten Internetanbindung nicht einfach nur noch dem Freizeitbereich zuzuordnen. Welche Wege gibt es für Schulen und Lehrpersonen um mobiles Lernen zu ermöglichen? Der vorliegende educa.Guide will Volksschulen den Einstieg ins M-Learning erleichtern. Konkrete Erfahrungen in den Fragen der Umsetzung werden von Autor Andres Streiff in einem educa.Guide nachgezeichnet. Unter diesem Link gelangt man zum Guide als pdf-Dokument und weiterführenden...