SAI Filter

Für das Schulnetz steht das Web Content Screening der Swisscom zur Verfügung. Diese technische Lösung filtert Inhalte aus folgenden Kategorien:

  • Pornography
  • Violence
  • Extreme (dient zur Einordnung von Inhalten, die in Bereiche des Menschenverachtenden, Perversen und Abstossenden gehen)
  • Anonymizer (Seiten, die anonymes Surfen über einen Proxy anbieten)

HTTPS-Filter für Google seit Herbst 2013

Da Google ihre Suche neuerdings über das https-Protokoll versendet, musste Swisscom das WCS auf „https-Filtering“ erweitern. Dieses Filtering wirkt sich laut Swisscom nur auf Suchanfragen über Google in folgenden Kategorien aus:

  • Adult Material (Pornographie, etc.)
  • Legal & Liability (Mögliche strafrechtlich relevante Inhalte)
  • Web Search (Suchanfragen auf Suchseiten, bzw. deren Resultate)

Wie funktioniert der HTTPS-Filter?

Folgendes Vorgehen wird angewandt: Eine Anfrage an Google wird durch den Filter abgefangen, der Adresse (z. B. https://www.google.ch/#q=sex) wird der Parameter „safe=active“ angefügt (in diesem Beispiel: https://www.google.ch/#q=sex&safe=active), neu verschlüsselt und an Google weitergereicht. Der Suchbegriff wird von Swisscom weder gespeichert noch analysiert. Mit diesem Parameter wird lediglich die Filterfunktion (SafeSearch) von Google aktiviert, und zwar so, dass sie der Nutzer nicht übersteuern kann.

Dieser Prozess geschieht in den Rechenzentren von Swisscom auf Schweizer Boden und unter Schweizerischem Recht. Der Lieferant dieser Lösung (ZScaler) hat keinen unbeaufsichtigten Zugriff auf die Infrastruktur von Swisscom und auf Daten. Personenbezogene Daten werden und können nicht gespeichert werden.

Der übrige Internetverkehr wird weiterhin nicht aufgebrochen und bleibt verschlüsselt. Das gilt für Banking, Webmail, eCommerce Seiten oder auch Facebook und Co.

Was muss die Schule unternehmen?

Diese https-Filterung führt dazu, dass eine Warnmeldung angezeigt wird, dass ein „nicht vertrauenswürdiges“ Sicherheits-Zertifikat benutzt wird. Um diese Warnmeldung auszuschalten, kann ein zusätzliches Zertifikat auf dem Computer installiert werden. Das Zertifikat und eine Anleitung können unter den folgenden Links heruntergeladen werden.

Zertifikate und Installationshilfe (ZIP, 575 KB)  (Verteilung ist auch über die Gruppenrichtlinie möglich)

 

Einschränkungen

Ein Filter bietet keinen 100 % Schutz. Das Internet ist sehr dynamisch. Gerade fragwürdige Sites wechseln oft die URL oder den Domain-Namen und sind damit vorübergehend nicht korrekt kategorisiert. Auch kommen pro Woche tausende neuer Sites hinzu, die neu zu kategorisieren sind.

Deshalb empfehlen wir den Schulen ein Benutzerreglement zu erstellen, in dem man sich verpflichtet, keine pornographischen, rassistischen und gewaltverherrlichende Inhalte aufzurufen. Diese Erklärung sollte sich am Schulstandort auf alle Computer und persönlichen Geräte beziehen.

Bei Bedarf können einzelne gesperrte Seiten freigeschaltet werden.

Anfragen dazu bitte per Mail und folgenden Angaben: Kontaktperson, Schule, freizuschaltende URL, ev. kurze Begründung

Die Verantwortung für den Umgang mit dem Internet liegt nach wie vor bei der Schule, respektive bei der Lehrperson.
Die Schulen sind verantwortlich für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Sie übernehmen die Verantwortung für einen sachgerechten Einsatz des Internets im Unterricht. Die Einhaltung von Urheberrechten und Copyrights liegt ebenfalls in der Verantwortung der Schule. Die Koordinationsstelle berät und unterstützt Schulen bei der Umsetzung einer geeigneten Nutzungsordnung.

Weitere Information zum eingesetzten WCS sind auf der Swisscom-Seite zu finden.