Neuer Rahmenvertrag edcua – Microsoft Okt31

Neuer Rahmenvertrag edcua – Microsoft...

Am 27. Oktober 2014 hat educa.ch für die Bereiche obligatorische Schule, Sekundarstufe II und höhere Berufsbildung mit Microsoft einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet. Darin wird die datenschutzrechtliche Situation beim Einsatz von Microsoft Office 365 Onlinediensten neu geregelt. Der Rahmenvertrag entspricht den von «privatim» definierten Rahmenbedingungen für den Einsatz von Cloud Computing im Schulbereich. In folgenden, wesentlichen Punkten verbessert sich die Position der Bildungsinstitutionen gegenüber Microsoft: – bei der Nutzung von Microsoft Office 365 Onlinediensten kommt Schweizerisches Recht mit Gerichtsstand Bern zur Anwendung. – die Bestimmungen treten per 1. August 2013 in Kraft. Sämtliche Bildungsinstitutionen, die seither Beitritte gezeichnet haben, profitieren rückwirkend von den geänderten Datenschutzbestimmungen. Bildungsinstitutionen wenden sich bei Fragen oder für weitere Informationen an ihren bevorzugten Lizenzierungspartner. Unter rahmenvertraege.educa.ch finden sich zudem alle relevanten Informationen zum...

Cloud-Lösungen und Datenschutz

In den letzten Tagen und Wochen haben verschiedene Meldungen in der Schweizer Presse Schulverantwortliche und Lehrpersonen aufhorchen lassen. Die Vereinigung der Schweizer Datenschützer hat Stellung genommen zu cloudbasierten Angeboten im Schulbereich. Endlich, muss man sagen. Denn bisher hat man Schulen und Schulgemeinden hier redlich im Regen stehen lassen. Jetzt haben die Datenschützer insbesondere Microsoft mit seinem Angebot Office 365 ins Visier genommen. Die Schwierigkeit dort besteht darin, dass das Angebot für Schüler zwar kostenlos ist, die Schule aber einen Account und die Schülerinnen eine Anmeldung brauchen. Abgesehen vom „Zwang“, sich bei Microsoft registrieren zu müssen, ist besonders stossend und schwierig, dass die Datenhoheit bei Microsoft liegt und der Gerichtsstand Irland ist. Das bedeutet konkret, dass Microsoft die Daten nach eigenem Gusto nutzen kann und es in der Schweiz kaum eine rechtliche Handhabe dagegen gibt. Auch Dienste wie Dropbox, Wuala oder Google Drive sind betroffen, allerdings nicht im selben Masse wie die Office-Lösung. Wie können Schulen sich schützen, wie sollen sie sich verhalten? Detaillierte Angaben dazu finden sich im Dokument der Datenschützer. Stark vereinfacht kann man sagen, dass Schulen folgende Hausaufgaben machen müssen: –       Abklären, ob sie in der Lage ist, „ihre Pflichten auf Datenschutz und Informationssicherheit wahrzunehmen.“ –       Eine Regelung für die Schule entwickeln, welche Daten in eine Cloud gestellt werden dürfen. –       Nach Möglichkeit einen konkreten Vertrag mit dem gewählten Cloud-Dienstleister erstellen oder seine Nutzungsbedingungen/AGB entsprechend überprüfen. Weitere Details zu den aufgeführten Medienberichten sowie die Stellungnahme der Datenschützer finden sich unten: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Datenschuetzer-greifen-an-Schulen-durch/story/29091459 beitrag datenschutz privatim_Cloud_Computing_Schulen_2013...