Cloud-Lösungen und Datenschutz

In den letzten Tagen und Wochen haben verschiedene Meldungen in der Schweizer Presse Schulverantwortliche und Lehrpersonen aufhorchen lassen. Die Vereinigung der Schweizer Datenschützer hat Stellung genommen zu cloudbasierten Angeboten im Schulbereich. Endlich, muss man sagen. Denn bisher hat man Schulen und Schulgemeinden hier redlich im Regen stehen lassen. Jetzt haben die Datenschützer insbesondere Microsoft mit seinem Angebot Office 365 ins Visier genommen. Die Schwierigkeit dort besteht darin, dass das Angebot für Schüler zwar kostenlos ist, die Schule aber einen Account und die Schülerinnen eine Anmeldung brauchen. Abgesehen vom „Zwang“, sich bei Microsoft registrieren zu müssen, ist besonders stossend und schwierig, dass die Datenhoheit bei Microsoft liegt und der Gerichtsstand Irland ist. Das bedeutet konkret, dass Microsoft die Daten nach eigenem Gusto nutzen kann und es in der Schweiz kaum eine rechtliche Handhabe dagegen gibt. Auch Dienste wie Dropbox, Wuala oder Google Drive sind betroffen, allerdings nicht im selben Masse wie die Office-Lösung. Wie können Schulen sich schützen, wie sollen sie sich verhalten? Detaillierte Angaben dazu finden sich im Dokument der Datenschützer. Stark vereinfacht kann man sagen, dass Schulen folgende Hausaufgaben machen müssen: –       Abklären, ob sie in der Lage ist, „ihre Pflichten auf Datenschutz und Informationssicherheit wahrzunehmen.“ –       Eine Regelung für die Schule entwickeln, welche Daten in eine Cloud gestellt werden dürfen. –       Nach Möglichkeit einen konkreten Vertrag mit dem gewählten Cloud-Dienstleister erstellen oder seine Nutzungsbedingungen/AGB entsprechend überprüfen. Weitere Details zu den aufgeführten Medienberichten sowie die Stellungnahme der Datenschützer finden sich unten: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Datenschuetzer-greifen-an-Schulen-durch/story/29091459 beitrag datenschutz privatim_Cloud_Computing_Schulen_2013...