Microsoft – Lizenzen neu geregelt Sep23

Microsoft – Lizenzen neu geregelt

Nach einigen Monaten der Unsicherheit gibt es neue Verträge zur Lizenzierung von Micr0soft-Produkten. Neu können diese Lizenzen direkt über Anbieter bezogen werden, welche den Status „lar“ haben (large account reseller). Ein bezug über den Educashop ist nicht mehr möglich. Hier finden Sie ein Schreiben von Markus Willi, Co-Leiter der SFIB, welches über die aktuelle Situation und die geltenden Bestimmungen informiert. Verhandlungsergebnisse Mit dem neuen Vertragswerk werden die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zwischen educa.ch/SFIB und Microsoft Irland zu Gunsten der berechtigten Schulen in umfassender Weise schriftlich und verbindlich festgehalten. Der Rahmenvertrag tritt rückwirkend auf 1. August 2013 in Kraft. Nach Abschluss der juristischen Formalitäten Mitte September können Bestellungen getätigt werden. Damit stehen den Schulen der Kategorien 0 bis 4 der International Standard Classification of Education (ISCED 97) sowie deren Verwaltungsstellen erstmals ein lizenzprogrammübergreifendes und an die schweizerische Gesetzgebung angepasstes Vertragswerk für den Bezug von Produkten von Microsoft zur Verfügung. Für alle Schulen und Einrichtungen, die unter diesem Rahmenvertrag Produkte ohne Online-Dienste lizenzieren, gilt schweizerisches Recht und Gerichtsstand Bern. Für Lizenzierungen, die Online-Dienste (z.B. Office365) enthalten, gilt irisches Recht und Gerichtsstand Irland. In jedem Fall sind die Schulen und Institutionen für die Einhaltung der Vertragsbestimmungen (insbes. der Datenschutzbestimmungen) selbst verantwortlich. educa.ch/SFIB verfolgt die Thematik «Datenschutz» weiter und verweist zwischenzeitlich auf ihre Publikationen zu diesem Thema (siehe weiter unten). Inhalte und Umfang Rahmenvertrag Im Folgenden sollen die wichtigsten Ergebnisse festgehalten und Empfehlungen zuhanden der Schulen und deren Verwaltungsstellen gemacht werden. Die SFIB hat Übersteuerungen in folgenden Bereichen erwirkt: Informationen und Empfehlungen zum Rahmenvertrag Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Datenschutz Berechtigte Einrichtungen, welche unter diesem Rahmenvertrag Beitrittsverträge mit Onlinediensten abschliessen, sind für die Vertragsbestimmungen (geltendes Recht und Gerichtsstand Irland, Datenschutzbestimmungen zu den Onlinediensten) selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie hierzu die allfälligen Unvereinbarkeiten mit dem kantonalen und/oder kommunalen Recht. Weitere Informationen...