Microsoft – Lizenzen neu geregelt

Nach einigen Monaten der Unsicherheit gibt es neue Verträge zur Lizenzierung von Micr0soft-Produkten. Neu können diese Lizenzen direkt über Anbieter bezogen werden, welche den Status „lar“ haben (large account reseller). Ein bezug über den Educashop ist nicht mehr möglich.

Hier finden Sie ein Schreiben von Markus Willi, Co-Leiter der SFIB, welches über die aktuelle Situation und die geltenden Bestimmungen informiert.

Verhandlungsergebnisse

Mit dem neuen Vertragswerk werden die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zwischen educa.ch/SFIB und Microsoft Irland zu Gunsten der berechtigten Schulen in umfassender Weise schriftlich und verbindlich festgehalten. Der Rahmenvertrag tritt rückwirkend auf 1. August 2013 in Kraft. Nach Abschluss der juristischen Formalitäten Mitte September können Bestellungen getätigt werden.

Damit stehen den Schulen der Kategorien 0 bis 4 der International Standard Classification of Education (ISCED 97) sowie deren Verwaltungsstellen erstmals ein lizenzprogrammübergreifendes und an die schweizerische Gesetzgebung angepasstes Vertragswerk für den Bezug von Produkten von Microsoft zur Verfügung.

Für alle Schulen und Einrichtungen, die unter diesem Rahmenvertrag Produkte ohne Online-Dienste lizenzieren, gilt schweizerisches Recht und Gerichtsstand Bern. Für Lizenzierungen, die Online-Dienste (z.B. Office365) enthalten, gilt irisches Recht und Gerichtsstand Irland. In jedem Fall sind die Schulen und Institutionen für die Einhaltung der Vertragsbestimmungen (insbes. der Datenschutzbestimmungen) selbst verantwortlich.

educa.ch/SFIB verfolgt die Thematik «Datenschutz» weiter und verweist zwischenzeitlich auf ihre Publikationen zu diesem Thema (siehe weiter unten).

Inhalte und Umfang Rahmenvertrag

Im Folgenden sollen die wichtigsten Ergebnisse festgehalten und Empfehlungen zuhanden der Schulen und deren Verwaltungsstellen gemacht werden. Die SFIB hat Übersteuerungen in folgenden Bereichen erwirkt:

ms-liz

Informationen und Empfehlungen zum Rahmenvertrag

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Datenschutz

Berechtigte Einrichtungen, welche unter diesem Rahmenvertrag Beitrittsverträge mit Onlinediensten abschliessen, sind für die Vertragsbestimmungen (geltendes Recht und Gerichtsstand Irland, Datenschutzbestimmungen zu den Onlinediensten) selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie hierzu die allfälligen Unvereinbarkeiten mit dem kantonalen und/oder kommunalen Recht. Weitere Informationen zum Thema bietet die von der SFIB publizierte Empfehlung an die öffentlichen Schulen betreffend «Datenschutzrechtliche Bestimmungen für die Weitergabe von Schülerdaten an Webservice-Anbieter» sowie der educa.Guide«Schule, ICT und Datenschutz»

PiL-Konditionen für die Primarschulstufe

Die bis Ende 2012 erhältlichen Angebote im Rahmen der Microsoft-Initiative «Partners-in-Learning» (PiL) für die Primarstufe sind nicht mehr verfügbar. Diese Tatsache kann steigende Kosten im Rahmen der Neu-Lizenzierung für die Primarstufe zur Folge haben. Microsoft hat für Härtefälle zur Abfederung der allfällig höheren Kosten Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert. Die SFIB verfolgt dieses Thema konsequent weiter und wird informieren, sobald neue Ergebnisse vorliegen.

Den betroffenen Schulen wird empfohlen, die Lizenzierung neu nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) (und nicht mehr nach Anzahl PCs) – falls ökonomisch sinnvoll – abzuschliessen und/oder eine Aggregierung mehrerer Schulen gemäss der Microsoft Bestimmungen im Beitritt für Bildungslösungen (EES) anzustreben.

Bildung von Konsortien

Die ökonomischen Vorteile im Rahmen der Beschaffung von Volumenlizenzen lassen sich durch Bildung von Konsortien weiter optimieren. Unter CASA EES ist ein Beitritt bereits ab 100 VZÄ möglich (der Break-even liegt bei 87 VZÄ). Die SFIB empfiehlt daher Schulen und deren Verwaltungsstellen, welche die Mindestmenge von 100 VZÄ nicht erreichen, eine Aggregierung mehrerer Schulen gemäss der Microsoft Bestimmungen im Beitritt für Bildungslösungen (EES) anzustreben.

SELECT- Beitrittsverträge

Falls Bedarf zur Lizenzierung von Produkten auf Kauf-Basis vorhanden ist, empfiehlt die SFIB den Bildungs-, resp. Erziehungsdepartementen, eigene Beitrittsverträge zum SELECT Plus- Vertrag zu zeichnen. Die Beitrittsverträge ermöglichen auch kleineren Schulen die Beschaffung einzelner Lizenzen, ohne Mindestbezugsvorgaben erfüllen zu müssen. Diese Praxis hat sich bewährt und kommt in den Kantonen GE, NE, VD und ZH seit mehreren Jahren zur Anwendung.

Vertriebsmodell und Bezugsquellen

Der Vertrieb von Microsoft-Produkten innerhalb dieses Frameworks erfolgt wie bisher indirekt. Jeder Einrichtung steht es frei, über welchen Handelspartner der Bezug von Produkten erfolgen soll. Zu beachten ist, dass die Lizenzierung aus den Programmen CASA EES und SELECT Plus ausschliesslich über die durch Microsoft akkreditierten «Large Account Reseller» (LAR) erfolgt. Die Lizenzierung über CASA SE und OVS-ES ist bei allen weiteren, von Microsoft autorisierten Wiederverkäufern an Bildungseinrichtungen (AER) möglich.

Neue Ausrichtung educa.Shop

Die Ereignisse rund um den Bezug und Vertrieb von Microsoft Produkten bewegte educa.ch dazu, ihre eigene Vertriebstätigkeit zu reorganisieren und künftig mit mehreren Softwareverkäufern auf Vertragsbasis zusammenzuarbeiten. educa.Shop wird keine Produkte von Microsoft mehr verkaufen,  mittelfristig seine Vertriebsaktivitäten ganz einstellen und sich vermehrt auf Informations- und Beratungsdienstleistungen für Schulen bei Fragen zur Beschaffung von Hard- und Software zu konzentrieren. Damit werden zukünftig Abhängigkeiten von einem einzigen Vertriebspartner verhindert und educa.ch und die SFIB können die Interessen der Schulen unabhängig vertreten.

 

Kontaktadressen:

 

è  Für Fragen bzgl. den rechtlichen Rahmenbedingungen: Markus Willi, markus.willi@educa.ch, 031 300 55 29

è  Für Fragen bzgl. Lizenzierungen: Simon Graber, simon.graber@educa.ch, 031 300 55 30

 

Freundliche Grüsse

Markus Willi, Co-Leiter SFIB